Wild Campen in Dänemark

Rechtslage

Wildcampen ist in Dänemark generell verboten.

Auf Privatgrundstück ist wild campen mit Zustimmung des Besitzers erlaubt.
Privatstrände darf man überqueren, nicht aber darauf ohne Erlaubnis verweilen.

Verstöße gegen das Verbot werden streng geahndet. Es drohen Bußgelder von 5 – 500€

Besonderheit der Naturlagerplätze: siehe unten

Grauzone „Aufhalten“:
Ausserhalb der Vogelbrutzeiten (März-August) ist das Aufhalten an der Küste und in Naturschutzgebieten Tag und Nacht gestattet.
Der Übergang zwischen „Aufhalten“ und Campen ist fliessend und am besten vergleichbar mit dem Biwakieren.

Die Praxis

Vor allem in Strandnähe und touristischen Ballungszentren wird das Verbot strikt durchgesetzt und durch Bußgelder bestraft.
Die Kontrollen sind in der Sommersaison am stärksten. In Gebieten wie z.B. Klitmøller gibt es sogar extra eingerichtete Patroullien die dem Wildcamper das Leben schwer machen.

Einige Dünengebiete sind zudem Artschutzgebiete oder Naturschutzgebiete. Wildcampen innerhalb solcher Areale hat höhere Bußgelder zur Folge.
Zwischen März und August sind Volgebrutzeiten. Die Natur bedarf während dieser Zeitspanne besonderen Schutz.

Besonderheit der Naturlagerplätze

In Dänemark gibt es in 40 Wäldern übers ganze Land verteilt sogenannte Naturlagerplätze. Dies sind ausgewiesene Plätze auf denen man sein Zelt kostenlos oder mittlerweile zum Teil gegen eine sehr geringe Gebühr (ca. 1,50€) aufstellen darf. Voraussetzung ist die Befolgung einiger Regeln die vom Dänischen Generaldirektorat für Forst und Natur aufgestellt wurden:

  • Aufenthalt nicht länger als eine Nacht
  • Nicht mehr als 2 Zelte oder 6 Personen
  • Nicht in Sichtweite von Gebäuden, Strassen oder anderen Zeltplätzen
  • Kein offenes Feuer
  • Motorisierte Fahrzeuge auf Waldwegen sind verboten
  • Kein Müll oder Schäden hinterlassen

Hier eine Liste der Naturlagerplätze in Dänemark

Wild Campen in Frankreich

Rechtslage Wildcampen in Frankreich

WildCampen ist in Frankreich generell verboten.
Dieses Verbot wird vor allem an Stränden und touristischen Ballungszenteren streng durchgesetzt. Dort Kontrolliert auch die Küstenwache vom Meer aus und verhängt saftige Strafen.
Feuer machen ist auch verboten.

Manche Gemeinden haben ihren „Camping Municipal“. Dort wird das wild campen auch nicht geduldet, es sollen ja alle auf den Campingplatz.
In anderen Gemeinden ist das WildCampen besonders geregelt. Diese sind durch Schilder mit der Aufschrift „Camping reglementé – s’adresser à la mairie“ gekennzeichnet. Das heisst: „Camping ist reglementiert, wenden Sie sich ans Bürgermeisteramt“. Wendet man sich dann an das Bürgermeisteramt wird einem ein Schlafplatz zugewiesen, oftmals sogar mit sanitären Anlagen.

In Nationalparks ist Zelten streng verboten. Biwakieren wird allerdings zwischen 19 und 9 Uhr geduldet – wenn man sich eine Stunde Fußmarsch von den Nationalpark Aussengrenzen entfernt befindet. Ein Liste mit genauen Ortsangaben wo das biwakieren innerhalb der Parks verboten ist liegt an den Eingägngen aus.

Mit Zustimmung des Besitzers ist das wild campen oder nächtigen auf Privatgrundstücken erlaubt.

Die Praxis

In der Praxis sind touristisch erschlossene Regionen und Strände zu vermeiden.
Nordfrankreich eignet sich mehr als Südfrankreich.

An abgelegenen Flecken des Landes wird das wild zelten aber geduldet und die Wahrscheinlichkeit entdeckt zu werden ist weitaus geringer.
Auch seine Auto eine Nacht am Strassenrand abzustellen stößt auf keine Probleme.

Die Bewohner des Landes sind offen und freundlich und erlauben, nach netter Anfrage, meist das Campen auf ihrem Privatgelände für eine Nacht.

Im Allgemeinen ist die Lage in Frankreich vergleichbar mit der in Deutschland.

Wild Campen in Spanien

Wild Campen im sonnigen Spanien: Was gibt es schöneres als am Strand von Gran Canaria, Teneriffa oder Fuerteventura sein Zelt aufzustellen und den Sonnenuntergang zu geniessen….
Leider ist das frei zelten in Spanien, wie in fast allen Europäischen Ländern, nicht erlaubt.

Wildcampen in Spanien ist verboten

Generell verboten.
Zuwiderhandlungen werden auch strikt geahndet. Es drohen horrende Bußgelder die durch die Guardia Civil verhängt werden. In diesem Rahmen wird dann auch hin und wieder das Gepack durchsucht.
Die Bußgelder erhöhen sich beim wildzelten in Naturparks und Naturschutzgebieten.
Vorallem in touristisch erschlossenen Gebieten und in Küstennähe macht die Polizei regelrecht jagt auf die Wildcamper. Auch Helikopter werden eingesetzt um wild camper zu lokalisieren.

Auf Privatgrundstücken ist es nach Absprache mit dem Besitzer erlaubt. Ohne Einverständnis des Besitzers sollte man auf keinen Fall sein Zelt auf Privatgrundstück aufschlagen. Die Spanier reagieren oft (zurecht) sehr gereizt.

Die Praxis

Abseits von Stand und Küste sowie touristisch erschlossenen Gebieten wird das wild campen in Spanien eher geduldet.
Wer auf die Polizei trifft wird meist weitergeschickt und nur in seltenen Fällen ein Bußgeld verhängt.

Die Menschen auf dem Land sind auch weitaus toleranter und nach einem netten Gespräch erlauben auch die meisten Landwirte etc. die Übernachtung auf ihrem Land.
Ohne Erlaubnis sollte man Gebiete mit Schildern auf denen „coto privado de caza“ steht niemals betreten. Dies ist Privatgrundstück und die Besitzer jagen hier auch gerne mal…

Abseits der Hauptsaison sind die Kontrollen an den Stränden und Touristischen Ballungszentren weniger intensiv.

Wild Campen in Schweden

Schweden ist der Geheimtipp der Naturliebhaber und Wildcamper. Es finden sich unzählige abgelegene Seen und einsame Flecken an denen wild campen erlaubt ist.
Möglich macht das das sogenannte „Jedermannsrecht“, ein ursprüngliches Naturrecht welches in Schweden noch geachtet wird.

Rechtslage in Schweden
Jedermannsrecht

In Schweden gilt das durch die Verfassung garantierte „Allemannsrätt“. Zu Deutsch: Das Jedermannsrecht. Es gilt immer und überall in Schweden. Egal ob man im Wald wandert oder auf einem einsamen See rudert.
Es bedeutet, dass jeder das Recht hat, sich auf dem Land frei zu bewegen – also auch eine Nacht in freier Natur zu verbringen. Wildcampen in Schweden ist also erlaubt.

Es gilt aber der Grundsatz: “Don’t disturb – don’t destroy” Ein Grundsatz der jedem Wildcamper sowieso geläufig sein sollte und immer zu beachten ist. Nichts darf beschädigt und nichts darf gestört werden.

Wild Camping in Schweden ist auch auf Privatgrundstücken gestattet, nicht aber auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Auch private Hausgrundstücke dürfen nicht einfach so betreten werden. Es versteht sich von selbst, dass hier der Besitzer vorher um Erlaubnis gefragt werden muss. Es darf nicht in Sichtweite von Wohn- oder Sommerhäusern genächtigt werden.

Das es in Schweden ein solches Jedermannsrecht gibt und ausgeübt werden darf ist verglichen mit dem Rest Europas eine wertvolle Seltenheit. Um dieses Recht zu schützen ist daran auch eine gewisse Verantwortung für die Natur geknüpft. Es ist daher, wie immer, umbedingt nötig sich an gewisse Verhaltensregeln zu halten.

Was ist durch das Jedermannsrecht konkret erlaubt:

Skifahren, Radfahren, Wandern und Reiten ist schlicht und einfach in ganz Schweden erlaubt.

Lagerfeuer sind unter gewissen Einschränkungen erlaubt: Feuer dürfen nur an sicheren Plätzen unter sicheren Bedingungen gemacht werden. Wo die Gefahr von Bränden besteht sollte von einem Lagerfeuer abgesehen werden. Der Natur darf kein Schaden durch das Feuer entstehen. Insbesonderen Lagerfeuer auf Felsen dürfen nicht gemacht werden, da die Gefahr besteht, dass durch die Hitze Risse im Gestein entstehen die nie wieder verheilen. Wenn möglich sollte man vorhandene Feuerstellen nutzen.
In Gebieten in denen generell Brandgefahr herrscht oder Feuer ausdrücklich verboten sind dürfen antürlich auch keine entzündet werden.
In Nationalparks oder Naturschutzgebieten gelten unterschiedliche Regelungen die an den Eingängen in Englisch niedergeschrieben sind.
Bäume Fällen oder der Natur anderweitig Schaden zuzufügen ist natürlich streng verboten.

Zelten ist für eine oder zwei Nächte gestattet. Natur und Bewohner dürfen dadurch nicht gestört werden.
In Nationalsparks oder Naturschutzgebieten gelten wiederum spezielle Regeln welche immer das Aufstellen von Zelten verbieten. Biwakieren oder einfach übernachten ist allerdings erlaubt.
Verboten ist das Wild Zelten in Gebieten wo dies ausdrücklich, zum Beispiel durch Schilder, nicht gestattet wird.

Mit dem Wohnmobil, dem Auto oder Wohnwagen darf man bis zu 24 Stunden auf gekennzeichneten Parkflächen am Rand öffentlicher Strassen stehen. An Wochenenden oder Feiertagen ist das parken bis zum nächsten Werktag gestattet.
Verboten ist es an Strände oder abseits von Strassen zu fahren. Auch auf Privatgrundstücken ist dies (selbst nach Einwilligung des Besitzers) verboten. Privatstrassen dürfen nur mit Einwilligung des Besitzers befahren werden.

Schwimmen und Bootfahren ist gestattet.

Angeln und Jagen wird eigentlich nicht vom Jedermannsrecht gedeckt, aber von diesem sehr positiv beeinflusst. Es ist erlaubt mit Handangeln in öffentlichen Gewässern ohne Angelschein zu fischen, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist.

Wild Campen in Italien

Wild Camping in Italien ist an sich eine verlockende Vorstellung. Nachts mit dem Auto oder Wohnmobil an den Strand fahren und einfach übernachten ist der Traum vieler Menschen. Wie immer gilt es die Verhaltensgrundsätze zu beachten und das Sprichwort „Wo kein Richter da kein Henker“
Leider sieht die Realität, zumindest Gebietsweise, anders aus:

Rechtslage

Das Wildcampen ist in Italien generell verboten. Dieses Verbot wird vor allem in Küstennähe und in touristisch erschlossenen Gebieten strikt durchgesetzt. Ganze 4 Behörden sind dafür zuständig: Carabinieri, Polizia Statale, Corpo Forestale, Vigili Communale.
Es drohen Bußgelder von 100€ – 500€ je nachdem ob man Motorisiert oder mit dem Zelt unterwegs ist. Mit niedrigeren Bußgeldern hat man leider nicht zu rechnen, die Regel liegt bei 300€.
Wenn man Glück hat muss man kein Bußgeld zahlen – weiterziehen muss man aber in jedem Fall.

Das Wildcampen auf Privatgrundstücken ist mit Erlaubnis des Besitzers erlaubt.

Auf gekennzeichneten Parkplätzen darf man mit dem Wohnmobil oder Auto eine Nacht stehen. Dies dient der Erholung und der (Wieder)Herstellung der Fahrtüchtigkeit.

Die Praxis

In der Praxis wird das Verbot des Wildzeltens in Italien strikt durchgesetzt und Bußgelder in Höhe von 350€ sind keine Seltenheit. Auch in der Zivilbevölkerung stoßt das wild campen auf Abneigung. Dies gilt allerdings nur für Gebiete in Küstennähe und touristisch stark erschlossene Gebiete.
Die Polizei patroulliert dort regelmässig und macht Jagd auf Wildcamper.

Abseits touristischer Ballungszentren ist wild campen, obwohl immernoch verboten, aber einfacher. Dort besteht kaum Druck auf Natur und Bewohner, sodass dort vieles weniger streng gesehen wird.
Biwakieren wird noch eher gedultet als campen bzw. zelten.

Es bietet sich an, bei Privatpersonen anzufragen, ob diese etwas dagegen haben, wenn man eine Nacht auf deren Grundstück nächtigt. Die Italiener sind ein sehr aufgeschlossenes Volk und freundlich und redselig. Mit einer Flasche Wein lässt sich auch viel erreichen.

Gefahren

Leider wird in Italien, vorallem in Städten etc., häufig in Wohnmobile und Zelte eingebrochen.