Wild Campen in Frankreich

Rechtslage Wildcampen in Frankreich

WildCampen ist in Frankreich generell verboten.
Dieses Verbot wird vor allem an Stränden und touristischen Ballungszenteren streng durchgesetzt. Dort Kontrolliert auch die Küstenwache vom Meer aus und verhängt saftige Strafen.
Feuer machen ist auch verboten.

Manche Gemeinden haben ihren „Camping Municipal“. Dort wird das wild campen auch nicht geduldet, es sollen ja alle auf den Campingplatz.
In anderen Gemeinden ist das WildCampen besonders geregelt. Diese sind durch Schilder mit der Aufschrift „Camping reglementé – s’adresser à la mairie“ gekennzeichnet. Das heisst: „Camping ist reglementiert, wenden Sie sich ans Bürgermeisteramt“. Wendet man sich dann an das Bürgermeisteramt wird einem ein Schlafplatz zugewiesen, oftmals sogar mit sanitären Anlagen.

In Nationalparks ist Zelten streng verboten. Biwakieren wird allerdings zwischen 19 und 9 Uhr geduldet – wenn man sich eine Stunde Fußmarsch von den Nationalpark Aussengrenzen entfernt befindet. Ein Liste mit genauen Ortsangaben wo das biwakieren innerhalb der Parks verboten ist liegt an den Eingägngen aus.

Mit Zustimmung des Besitzers ist das wild campen oder nächtigen auf Privatgrundstücken erlaubt.

Die Praxis

In der Praxis sind touristisch erschlossene Regionen und Strände zu vermeiden.
Nordfrankreich eignet sich mehr als Südfrankreich.

An abgelegenen Flecken des Landes wird das wild zelten aber geduldet und die Wahrscheinlichkeit entdeckt zu werden ist weitaus geringer.
Auch seine Auto eine Nacht am Strassenrand abzustellen stößt auf keine Probleme.

Die Bewohner des Landes sind offen und freundlich und erlauben, nach netter Anfrage, meist das Campen auf ihrem Privatgelände für eine Nacht.

Im Allgemeinen ist die Lage in Frankreich vergleichbar mit der in Deutschland.

6 Antworten auf „Wild Campen in Frankreich“

  1. Wir waren 2010 für drei Wochen in der Bretagne unterwegs (wobei wir auch Teile von Pays de la Loire und Basse-Normandie mitgenommen haben) und haben mit Ausnahme von vier Nächten wild gezeltet. Das das verboten war, haben wir erst nach der Rückkehr festgestellt. In Frankreich sind wir auf keine Probleme gestoßen; auch die Leute, die uns im Zelt gesehen haben, haben nur unsere Fahrräder bewundert und uns über unsere Reiseroute ausgequetscht.

  2. Hi,

    wir waren schon oft in Frankreich unterwegs, haben auch oft dort gezeltet. Von der Rechtslage her ist es vielleicht mit Deutschland vergleichbar, da es aber viel dünner besiedelt ist, ist man vor allem in den Bergen allein = bleibt unentdeckt.

  3. Laut http://fr.wikipedia.org/wiki/Camping_sauvage ist doch Wildcampen in Frankreich gar nicht generell verboten, sondern nur

    – in Wäldern und Parks, die als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind
    – auf Straßen und öffentlichen Wegen
    – entlang der Küsten
    – innerhalb 200m um eine Trinkwasserstelle
    – innerhalb 500m um historische bzw. Welt-/Kulturdenkmäler
    – innerhalb bestimmter von Städten und Gemeinden festgelegter Zonen

    1. Das verstehe ich auch so, und ist auch nach wie vor unverändert auf der angegbenen Wikipedia-Seite zu finden. Kann das jemand bestätigen/widerlegen? Immerhin ist diese Seite ziemlich weit oben bei entsprechenden Google-Suchen!

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